Entgegen der Darstellung - Mit gutem Beispiel voran!

Dass die Gesetzeslage in Deutschland zuweilen etwas skurril ist, daran haben sich die Schweriner inzwischen gewöhnt. Ständig neue Vorschriften und Konventionen, die es einzuhalten gilt. Wie genau es die Landeshauptstadt mit diesen Vorschriften in einigen Bereichen nimmt, wird in einem Artikel von Timo Weber auf Seite 7 der Wochenendeausgabe der SVZ vom 13./14.05.2017 näher erläutert; Quelle: https://www.svz.de/lokales/zeitung-fuer-die-landeshauptstadt/die-bauabna...

Der Artikel mit der Überschrift "Die Bauabnahme fällt aus" beschäftigt sich konkret mit der Überprüfung der Einhaltung der Unesco-Menschenrechtskonvention zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beim Bau von Wohnimmobilien und der damit verbundenen Vorschrift, dass bei allen Neubauten auch immer barrierefreie Wohneinheiten zu schaffen sind. Leider erweckt das verwendete Bild der SVZ den Eindruck als wäre im Anne Frank Carré auf diese Dinge kein Wert gelegt worden. In der Realität sieht das allerdings ganz anders aus. Denn entgegen der Darstellung der Zeitung für die Landeshauptstadt geht das Projekt mit gutem Beispiel voran!

Bereits im April diesen Jahres sind die ersten Bewohner in Ihre Wohnungen eingezogen. Zwei Einheiten je Haus sind tatsächlich echt barrierefrei und erfreuen sich großer Nachfrage. Im Haus 6, welches als Pilotprojekt dienen soll, wird nun sogar der feste Einbau eines Treppenliftes angestrebt, um auch die oberen Etagen barrierefrei erreichen zu können. Da hier im Carré gebaut wird, wie die Planung genehmigt wurde, werden dann wohl alle Etagen die Vorschriften der Landesbauordnung erfüllen und beweisen, dass es auch regelkonform geht.

Interessierte haben hier noch die Chance auf eine barrierefreie 2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss mit Terrasse und kleinem Gartenanteil. Über diesen Link gelangen Sie zum Angebot: http://www.vr-immo-schwerin.de/barrierefreie-2-zimmer-wohnung-im-anne-frank-carr%C3%A9